STEINIG AIRPORT EXPRESSAllgemeine GeschäftsbedingungenA Zustandekommen des VertragesDer jeweilige Beförderungsvertrag kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden sowie durch eine hierauf folgende Buchungsbestätigung durch STEINIG AIRPORT EXPRESS zustande. Bestätigt STEINIG AIRPORT EXPRESS die Anmeldung des Kunden nur in abweichender Form so ist diese Bestätigung als neues Angebot zu bewerten. Der Kunde kann das Neuangebot von STEINIG AIRPORT EXPRESS innerhalb von 10 Tagen ab dem Zugang des Angebots schriftlich widerrufen. Lücken- oder fehlerhafte Angaben des Kunden verhindern das Zustandekommen eines Beförderungsvertrags. STEINIG AIRPORT EXPRESS ist berechtigt, Beförderungsaufträge durch verbundene Vertragspartner durchführen zu lassen. B Inhalt des VertragesDie Transportleistung leitet sich aus der Leistungsbeschreibung der schriftlichen Bestätigung von STEINIG AIRPORT TRANSFER ab. Nach Zugang der schriftlichen Bestätigung an den Kunden sind Preisänderungen ausgeschlossen. Preise gelten für eine einfache Strecke.
C PreisEs gilt die aktuelle Preisliste, die sowohl als Drucksache oder auf
der Website www.airportdriver.de von STEINIG AIRPORT EXPRESS zur Verfügung
gestellt wird. D Rücktritt, Umbuchung und Verbindlichkeit des vereinbarten AbholungsortesBeiden Vertragspartnern steht jederzeit ein Rücktrittsrecht vom Beförderungsvertrag zu. Wenn die Rücktritterklärung des Kunden STEINIG AIRPORT EXPRESS spätestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt vorliegt, fallen keine Stornierungsgebühren an. Später eingehende Rücktrittserklärungen ziehen eine Stornierungsgebühr in Höhe des anfallenden Fahrpreises nach sich. Ebenso fällt der gesamte Fahrtpreis an, wenn der Kunde die Beförderung nicht wahrnimmt. Der am Flughafen vereinbarte Ort zur Abholung des Fahrgastes ist verbindlich. Kurzfristige Umbuchungen unter 24 Stunden im Economy Tarif mit veränderten Ankunfts- oder Abflugszeiten lösen automatisch eine Änderung des Tarifes vom Economy Tarif in den Business Tarif aus, da in diesen Fällen in der Regel ein Sammeltransfer nicht mehr möglich ist. E GewährleistungSTEINIG AIRPORT EXPRESS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transportleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet STEINIG AIRPORT TRANSFER dem Kunden im Schadensfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von STEINIG AIRPORT EXPRESS der Höhe nach auf das Dreifache des vertraglich vereinbarten Gesamtfahrpreises. Der Kunde ist verpflichtet, STEINIG AIRPORT EXPRESS Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. F Allgemeine BestimmungenSollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Gerichtsstand Regensburg |