Steinig Airport Express
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STEINIG AIRPORT EXPRESS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A Zustandekommen des Vertrages

Der jeweilige Beförderungsvertrag kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden sowie durch eine hierauf folgende Buchungsbestätigung durch STEINIG AIRPORT EXPRESS zustande. Bestätigt STEINIG AIRPORT EXPRESS die Anmeldung des Kunden nur in abweichender Form so ist diese Bestätigung als neues Angebot zu bewerten. Der Kunde kann das Neuangebot von STEINIG AIRPORT EXPRESS innerhalb von 10 Tagen ab dem Zugang des Angebots schriftlich widerrufen. Lücken- oder fehlerhafte Angaben des Kunden verhindern das Zustandekommen eines Beförderungsvertrags. STEINIG AIRPORT EXPRESS ist berechtigt, Beförderungsaufträge durch verbundene Vertragspartner durchführen zu lassen.

B Inhalt des Vertrages

Die Transportleistung leitet sich aus der Leistungsbeschreibung der schriftlichen Bestätigung von STEINIG AIRPORT TRANSFER ab. Nach Zugang der schriftlichen Bestätigung an den Kunden sind Preisänderungen ausgeschlossen. Preise gelten für eine einfache Strecke.

  • Im Beförderungspreis enthalten ist die Mitführung eines Koffers und eines Handgepäcks.
    Bei Übergepäck und Sperrgepäck werden Zuschläge erhoben, die unserer aktuellen Preisliste entnommen werden können. Nicht angemeldetes Gepäck kann nur in Ausnahmefällen oder gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden, da für solche Fälle in der Regel ein größeres Fahrzeug eingesetzt werden muss.
  • Bei der Buchung von Sammeltransporten im Economy Tarif können bei der Abholung am Flughafen Wartezeiten bis zu einer Stunde nicht ausgeschlossen werden. Die in der Buchung angegebenen Ankunftszeiten sind für STEINIG AIRPORT EXPRESS verbindlich, mit Ausnahme von erheblichen Verspätungen, von mehr als einer Stunde, bei ankommenden Flügen. Dieser Umstand entbindet STEINIG AIRPORT EXPRESS vom vereinbarten Beförderungsvertrag. Kunden sind dazu verpflichtet, STEINIG AIRPORT EXPRESS Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch STEINIG AIRPORT EXPRESS eintreten, umgehend schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung durch STEINIG AIRPORT EXPESS.
  • Der Flughafentransfer im Economy-Tarif beginnt um 06.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr. Spätere individuelle Abholungen sind möglich, werden jedoch mit Nachtzuschlag verrechnet (siehe PfeilPreisliste).
  • Ausnahmesituationen, verursacht durch Fluglotsenstreik, schlechte Witterungsverhältnisse, behördliche Verfügungen oder katastrophenähnliche Umstände sind von STEINIG AIRPORT EXPRESS lediglich in begrenztem Ausmaß aufzufangen, wobei vom Fahrgast auch längere Wartezeiten akzeptiert werden müssen.
  • Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste erfolgt laut Buchung. Die entsprechende Terminierung leitet sich aus der benötigten Fahrtzeit sowie aus den Eincheckrichtlinien der Fluggesellschaften ab.

C Preis

Es gilt die aktuelle Preisliste, die sowohl als Drucksache oder auf der Website www.airportdriver.de von STEINIG AIRPORT EXPRESS zur Verfügung gestellt wird.
Der Fahrtpreis ist bei Antritt der ersten gebuchten Fahrt in bar zu entrichten, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

D Rücktritt, Umbuchung und Verbindlichkeit des vereinbarten Abholungsortes

Beiden Vertragspartnern steht jederzeit ein Rücktrittsrecht vom Beförderungsvertrag zu. Wenn die Rücktritterklärung des Kunden STEINIG AIRPORT EXPRESS spätestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt vorliegt, fallen keine Stornierungsgebühren an. Später eingehende Rücktrittserklärungen ziehen eine Stornierungsgebühr in Höhe des anfallenden Fahrpreises nach sich. Ebenso fällt der gesamte Fahrtpreis an, wenn der Kunde die Beförderung nicht wahrnimmt. Der am Flughafen vereinbarte Ort zur Abholung des Fahrgastes ist verbindlich.

Kurzfristige Umbuchungen unter 24 Stunden im Economy Tarif mit veränderten Ankunfts- oder Abflugszeiten lösen automatisch eine Änderung des Tarifes vom Economy Tarif in den Business Tarif aus, da in diesen Fällen in der Regel ein Sammeltransfer nicht mehr möglich ist.

E Gewährleistung

STEINIG AIRPORT EXPRESS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transportleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet STEINIG AIRPORT TRANSFER dem Kunden im Schadensfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von STEINIG AIRPORT EXPRESS der Höhe nach auf das Dreifache des vertraglich vereinbarten Gesamtfahrpreises. Der Kunde ist verpflichtet, STEINIG AIRPORT EXPRESS Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

F Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstand Regensburg
Stand 01/2007